Kitabegleitungen = Integrationshilfe in der Kita
→ Finanzierung über die Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) oder Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX)
- Besondere Bezugsperson des Kindes, zusätzlich zum Kitapersonal
- unterstützt Kinder dabei, gleichberechtigt am Alltag in der Kindertageseinrichtung teilzunehmen
- sie bietet eine individuelle Begleitung im Gruppen- und Kitaalltag zur Förderung Selbständigkeit und sozialen Integration
- sie unterstützt den Abbau von Barrieren und das Erkennen von Ressourcen auf Seiten des Kindes und der Einrichtung
- es soll ein förderlicher Rahmen für Entwicklung, Lernen und Teilhabe entstehen
Die Unterstützung orientiert sich am Entwicklungsstand und den Bedürfnissen des Kindes, dies können bspw. sein:
Alltagsbegleitung
-
- Unterstützung beim Ankommen, bei Übergängen (z. B. zwischen Aktivitäten oder Räumen)
- bei der Orientierung im Tagesablauf
Kommunikationsförderung
-
- Unterstützung bei der Verständigung mit anderen Kindern und dem Kitapersonal
Soziale Integration
-
- Förderung von Kontakt und Interaktion mit anderen Kindern
- Unterstützung beim Aufbau von Beziehungen und bei der Teilhabe an Gruppenspielen.
Emotionale Unterstützung
-
- Begleitung in herausfordernden Situationen
- Unterstützung beim Umgang mit Emotionen
- Förderung von Sicherheit und Selbstvertrauen
Spiel- und Lernunterstützung
-
- Anregung zur Teilnahme an pädagogischen Angeboten
- Individuelle Anleitung bei Spiel- und Lernprozessen
Pflegerische Unterstützung
-
- Unterstützung bei Toilettengängen, beim An- und Ausziehen, bei der Essensaufnahme oder anderen pflegerischen Tätigkeiten, falls notwendig
Kontakt aufnehmen
Der einfachste Weg, mit uns in Kontakt zu treten.
Wir bemühen uns um schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Nachricht und freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!
