Schulbegleitungen in allen Schulformen von der Grundschule bis zum Gymnasium
→ Finanzierung über die Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) oder Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX)
- Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag
- Unterstützen die Lernenden dabei, gleichberechtigt am Unterricht, in der Schulklasse und am Schulleben teilzunehmen
- Es sollen Barrieren abgebaut werden und das selbständige Handeln schrittweise erhöht werden.
- Erkennen und Verdeutlichen der vorhandenen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen, der Gruppe und der Rahmenbedingungen
- Sie arbeiten zusätzlich zu den Lehrkräften mit den Schülerinnen und Schülern, es besteht eine enge Zusammenarbeit
Die konkreten Tätigkeiten richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen und können bspw. folgende Bereiche umfassen:
Alltagsstrukturierung & Orientierung
- Unterstützung beim Einhalten von Stundenplänen, bei der Organisation des Arbeitsplatzes und der Materialien
- Unterstützung bei der zeitlichen und räumlichen Orientierung im Schulalltag
- Begleitung bei Klassenfahrten und Ausflügen
Kommunikationshilfe
- Förderung der Verständigung zwischen dem Kind, Lehrkräften und Mitschüler*innen
Emotionale und soziale Unterstützung
- Unterstützung beim Aufbau von Beziehungen zu MitschülerInnen und Lehrkräften
- Unterstützung bei der Einhaltung von Regeln
- Begleitung in belastenden Situationen und bei Herausforderungen
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Unterstützung im Umgang mit Konflikten oder Frustration
- Förderung von Selbstvertrauen, eines positiven Selbstbildes und von selbständigem Handeln
Hilfen im Unterricht
- Unterstützung beim Verstehen und Umsetzen von Aufgabenstellungen
- Unterstützung zur Erhöhung der Konzentration und Ausdauer
- Motivation zur Mitarbeit
- Soziale und kommunikative Begleitung bei Gruppenarbeiten oder individuellen Lernphasen
Pflegerische Unterstützung
- Hilfe bei Toilettengängen, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
- Beobachtung und fachlich erforderlicher Maßnahmen (z. B. bei Epilepsie, Diabetes)
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